Urlaub

Urlaubsgesuche sind mit dem entsprechenden Formular schriftlich und begründet, unter Beilage von Bestätigungen von Vereinen, Organisationen, usw.,  einzureichen. Die EIngabefrist ist abhängig von der Art des Urlaubs. Die genauen Angaben dazu finden Sie im unteren Dokument.

 

Das Formular kann hier heruntergeladen werden und direkt am PC ausgefüllt werden. 

 

Für die Bewilligung von Beurlaubungen sind zuständig: 

  • die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer bis zu 1 Tag
  • die Schulleitung für Urlaube von mehr als einem Tag Dauer; sowie für Urlaubstage, die nicht unter die oben stehenden Regelungen fallen
  • der Schulrat auf Antrag der Schulleitung bei mehr als 2 Wochen

 

Das Nacharbeiten des versäumten Schulstoffs liegt in der Verantwortung der Eltern.

Es ist der Lehrperson freigestellt, versäumte Prüfungen nachschreiben zu lassen.

 

Hier finden Sie einerseits das Formular, um den Urlaub einzugeben und andererseits auch das Schema, welches das Urlaubsverfahren darstellt. 

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Urlaubsverfahren
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