Urlaubsgesuche sind mit dem entsprechenden Formular schriftlich und begründet, unter Beilage von Bestätigungen von Vereinen, Organisationen, usw., mindestens zwei Wochen vor dem Urlaubsbeginn einzureichen.
Das Formular kann hier heruntergeladen werden und direkt am PC ausgefüllt werden.
Für die Bewilligung von Beurlaubungen sind zuständig:
Das Nacharbeiten des versäumten Schulstoffs liegt in der Verantwortung der Eltern.
Es ist der Lehrperson freigestellt, versäumte Prüfungen nachschreiben zu lassen.
Hier finden Sie einerseits das Formular, um den Urlaub einzugeben und andererseits auch das Schema, welches das Urlaubsverfahren darstellt.