Übertritt

Übergänge

Vor den Sommerferien findet jeweils ein Besuchsnachmittag für die eintretenden Kindergartenkinder statt. Gleichzeitig besuchen die angehenden Erstklasskinder die Schule. 

 

Übertritt Primarschule – Sekundarschule

In der 5. Klasse erhalten die Erziehungsberechtigten eine Informationsbroschüre (kommt vom AVS), die sie zum Übertritt informiert. 

 

Im Oktober finden für die Eltern der 6. Klässler Elternabende in der Sekundarschule statt. 

In der 6. Klasse findet im Dezember oder Januar anstelle eines Standortgesprächs ein Übertrittgespräch statt. 

Zusätzlich erhalten die Erziehungsberechtigten am Elternabend der 6. Klasse Informationen zum Übertritt. Mit den Schülerinnen und Schüler wird der Übertritt im Unterricht thematisiert. Sie erhalten die Gelegenheit Fragen zum Thema zu klären. 

 

Beim Übertritt in die Sekundarstufe I besteht für die Lehrpersonen der Primarstufe der Auftrag, die Schülerinnen und Schüler aufgrund der Beobachtungen im Unterricht, den erbrachten Leistungen und einer prognostischen Einschätzung in eines der drei Leistungsniveaus der Sekundarschule einzuteilen.

Die Schulleitung entscheidet/bestätigt aufgrund der Empfehlung der Lehrpersonen und der Zustimmung der Erziehungsberechtigten die Einteilung. Sind die Erziehungsberechtigten mit der Empfehlung der Klassenlehrperson nicht einverstanden, haben sie die Möglichkeit, das Kind zur freiwilligen Übertrittsprüfung anzumelden. Der Entscheid aus den Prüfungsresultaten gilt als verbindlicher Zuweisungsbeschluss.

 

Berufliche Orientierung

Der nationale Zukunftstag bietet den Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit sich frühzeitig mit den eigenen Interessen auseinanderzusetzen. Der Zukunftstag findet am zweiten Donnerstag im November statt. In der 5. Klasse wird das Thema «Beruf kennt kein Geschlecht» thematisiert und in der 6. Klasse begleiten die Lernenden ihre Eltern zur Arbeit.