Jokertag

Jedes Kind hat das Anrecht an einem Kalendertag pro Semester dem Unterricht ohne spezielle Begründung fernzubleiben. 

 

Die Abmeldung durch die Erziehungsberechtigten kann kurzfristig, d.h. bis zwei Tage vor Bezug bei der zuständigen Lehrperson schriftlich mit der Jokerkarte erfolgen.

 

Der Jokertag kann in der Zeit vom Schuljahresbeginn bis 2 Wochen vor den Sommerferien eingezogen werden. Während gemeinsamen Schulanlässen, die hier auf der Homepage ersichtlich sind, ist kein Jokertag möglich.

 

Ein nicht bezogener Jokertag verfällt im nächsten Semester. 

 

Das Nacharbeiten des versäumten Schulstoffs liegt in der Verantwortung der Eltern. 

Es ist der Lehrperson freigestellt, versäumte Prüfungen nachschreiben zu lassen.