Absenzenordnung

Bei Absenzen erwarten wir, dass Sie die Lehrkraft umgehend informieren.

Versuchen Sie Zahnarzt- oder Arztbesuche ausserhalb der Schulzeit zu legen.

 

Nach einer Absenz / Krankheit Ihres Kindes ab 14 Tagen, bitten wir Sie ein Arztzeugnis einzureichen, ansonsten reicht und eine schriftliche Entschuldigung im Elternheft.